Krankenkassen

Werden die Kurse, die Sie später anbieten, von Krankenkassen bezuschusst? Diese Frage wird immer häufiger gestellt, und sie interessiert sowohl Sie, Ihre späteren Kursteilnehmer als auch die Krankenkassen.

Grundlegendes

Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben im "Leitfaden Prävention, gemeinsame und einheitliche Handlungsfelder und Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von §§ 20 und 20a SGB V vom 21.Juni 2000 in der Fassung vom 2.Juni 2008" Qi Gong als förderungswürdiges Verfahren für das Handlungsfeld Stress­reduktion/Entspannung anerkannt. Dazu sind für die Kursleiter zwei wichtige Voraussetzungen zu erfüllen:

  1. eine berufliche Grundqualifikation
  2. eine fundierte Zusatzausbildung hinsichtlich Qi Gong

Zu 1.) Im o.g. Leitfaden werden die Berufsgruppen aufgelistet, die in Betracht kommen. Diese sind: Psychologen, Pädagogen, Sozialpädagogen/Sozialarbeiter, Sozialwissen­schaftler, Gesundheitswissenschaftler, Ärzte, Sportwissenschaftler, Sport- und Gymnastiklehrer, Physiotherapeuten, Krankengymnasten, Ergotherapeuten, Erzieher, Gesundheitspädagogen und Heilpädagogen

Zu 2.) Wenn Sie zu einer dieser Berufsgruppen zählen, benötigen Sie darüber hinaus für die Bezuschussung Ihrer späteren Kurse eine "Zusatzausbildung in einer Fachorganisation mit den dort üblichen Standards", die bei Qi Gong/Tai Chi mindestens 300 Stunden umfasst.

... für Lehrerschüler / Interessenten

Punkt 1 können Sie selbst überprüfen... Punkt 2: Unsere Ausbildungen richten sich an Fortgeschrittene. Und übertreffen diverse Standards, die von Krankenkassen und anderen Organisationen definiert worden sind. Wer bei uns eine Lehrerausbildung absolviert, hat bereits jahrelange Erfahrung mit Qi Gong und unterrichtet oft bereits schon selbst. Wir holen sie - Sie! - auf Ihrem Level ab und vermitteln Ihnen Qi Gong in einer Tiefe, die für solche Ausbildungen außergewöhnlich ist. Dies wird uns von unseren Teilnehmern (die anderweitige Erfahrungen haben und vergleichen können) immer wieder bestätigt. Und wir wollen das so. Wir wollen keine Schnellausbildung, deren Ziel primär die Vergabe von Zertifikaten ist. Wir wollen, dass Ihre Kunden später einen größtmöglichen gesundheitlichen Nutzen dieser faszinierenden Bewegungskunst haben. Das sind wir ihnen schuldig. Und Ihnen. Und unserem Namen.

Die Krankenkassen haben die Zahl der Unterrichtseinheiten bei der Zusatzausbildung auf 300 Stunden festgesetzt. Für Sie heißt das: Lassen Sie sich von allen, bei denen Sie bisher Qi Gong-Unterricht genommen haben, die Zahl der Unterrichtsstunden bescheinigen. Von uns bekommen Sie nach unserer Ausbildung ebenfalls eine Bescheinigung über die bei uns absolvierten Unterrichtseinheiten und natürlich ein Zertifikat, das Sie als Qi Gong-Lehrer/in bestätigt.

... für Krankenkassen

Gerne erstellen wir den Absolventen unserer Ausbildungen einen GESAMT-Nachweis, aus dem hervorgeht, wo und wie lange welche Ausbildungen belegt wurden, mit Gesamtstundenzahl und Adressen und Nachweisen der einzelnen Institutionen. Das erleichtert Ihnen die Beurteilung der Zusatzausbildungen; Grundqualifikationen sind ohnehin leicht zu überprüfen. Kontaktieren Sie uns dazu einfach unter

Europäisches Zentrum zur Ausbildung und Erforschung des Medizinischen Qi Gong        Telefon: 0721 1803698     76137 Karlsruhe, Augartenstr. 79